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Info - AGBs

Behandlungsvertrag

1. Voraussetzungen für die Behandlung

1.1. Ärztliche Verordnung

Für die physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese muss Ihre persönlichen Daten, eine medizinische Diagnose, die Anzahl der Behandlungseinheiten sowie die verordnete Behandlung enthalten.

1.2. Verrechnung der Behandlungskosten

Ihre Physiotherapeutin verfügt über keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Die Behandlungskosten sind daher direkt bei Ihrer Physiotherapeutin als Wahltherapeutin zu begleichen. Anschließend können Sie die Honorarnote bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger zur teilweisen Rückerstattung gemäß Kassentarif bzw. satzungsmäßigem Kostenzuschuss einreichen. Angaben über die Höhe der möglichen Rückerstattung erfolgen ohne Gewähr und abhängig von der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers.

1.3. Chefärztliche Bewilligung

Je nach Krankenversicherung kann für die teilweise Kostenrückerstattung eine chefärztliche Bewilligung der ärztlichen Verordnung erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Krankenversicherungsträger.

 

1.4. Befunde

 

Für eine fachgerechte physiotherapeutische Behandlung ist eine ausführliche Erstbegutachtung notwendig. Bitte bringen Sie daher zum ersten Termin alle relevanten medizinischen Befunde und Unterlagen mit.

2. Ablauf der Therapie

2.1. Persönliche Betreuung

Während der gesamten Behandlung steht Ihnen Ihre Physiotherapeutin persönlich zur Verfügung. Gemeinsam werden Behandlungsziel, Umfang, Frequenz und Termine abgestimmt.

Bitte beachten Sie, dass für eine genaue Befundung gegebenenfalls das Entkleiden bis auf die Unterwäsche notwendig sein kann. Sollten Sie sich dabei unwohl fühlen, teilen Sie dies bitte vorab mit.

2.2. Behandlung

Die physiotherapeutische Leistung umfasst insbesondere:

  • individuelle physiotherapeutische Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung

  • behandlungsbezogene Administration und Terminvergabe

  • notwendige Vor- und Nachbereitung der Therapie

  • gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation der Behandlung

  • Aufbewahrung der Dokumentation über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von 10 Jahren

  • bei Bedarf die Erstellung zusätzlicher Befunde oder Bestätigungen für Ärzt:innen, Krankenversicherungen oder andere Stellen

 

2.3. Grundsätze der Behandlung

 

Die Behandlung erfolgt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Medizinische-Therapeutische-Diagnostische Gesundheitsberufe-Gesetz (MTD-Gesetz), sowie nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Ihre Physiotherapeutin erstellt auf Basis der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen individuellen Behandlungsvorschlag. Die Annahme und Durchführung der Therapie erfolgt in gemeinsamer Abstimmung.

Alle im Rahmen der Behandlung bekannt gegebenen Informationen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Ein Informationsaustausch mit der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnenden Arzt sowie anderen an der Behandlung beteiligten Gesundheitsberufen erfolgt ausschließlich zum Zweck der optimalen Betreuung und nur im erforderlichen Ausmaß.

2.4. Dokumentation

 

Ihre Physiotherapeutin ist gesetzlich verpflichtet, eine Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen zu führen. Sie haben das Recht auf Einsichtnahme sowie auf Kopien gegen Kostenersatz. Die Dokumentation verbleibt im Eigentum Ihrer Physiotherapeutin und wird für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer von 10 Jahren aufbewahrt.

3. Kosten und Zahlung

3.1. Höhe der Kosten

 

Die Behandlungskosten richten sich nach Art und Dauer der Therapieeinheit. Die aktuellen Tarife werden Ihnen vor Beginn der Behandlung bekannt gegeben und sind auf der Homepage sowie in der Praxis einsehbar.

3.2. Zahlungsmodus

 

Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach jeder Therapieeinheit per Bankomatkarte. Andere Zahlungsmethoden sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Sie erhalten eine Honorarnote zur Einreichung bei Ihrer Krankenversicherung. Auf Wunsch kann entweder eine Sammelhonorarnote oder eine Einzelhonorarnote pro Therapieeinheit ausgestellt werden.

4. Terminabsage

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher werktags abzusagen.

Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen behalte ich mir vor, die vereinbarte Behandlungseinheit zur Gänze in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht bei der Krankenversicherung eingereicht werden.

5. Ende der Behandlung

 

Die Anzahl der Behandlungseinheiten richtet sich nach der ärztlichen Verordnung. Darüber hinaus kann die Behandlung sowohl von Ihnen als auch von Ihrer Physiotherapeutin jederzeit und ohne Angabe von Gründen beendet werden.

Verrechnet werden ausschließlich tatsächlich in Anspruch genommene Behandlungseinheiten beziehungsweise nicht rechtzeitig abgesagte Termine gemäß Punkt 4.

6. Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht

Alle personenbezogenen Daten werden gemäß DSGVO sowie den berufsrechtlichen Bestimmungen des MTD-Gesetzes vertraulich behandelt. Es besteht eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht.

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